Nach Meinung des Bundesfinanzministeriums stellt die Erfassung von EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch einen formellen Mangel dar, da im Kassenbuch lediglich Barbewegungen zu erfassen sind. Diese Ansicht hatte der Deutsche Steuerberaterverband als nicht praktikabel kritisiert. Hierauf hat das Bundesfinanzministerium nun mit einem Schreiben reagiert und seine Auffassung präzisiert.
